Ukraine / Україна
In Sachsen besteht die Schulpflicht ab sechs bzw. sieben Jahren. Diese Kinder gelten als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Die Schulpflicht und Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Die für Sie geltenden Regelungen erfragen Sie über das Schulamt an Ihrem Aufenthaltsort. In Freiberg unter:
C - Standort Chemnitz |
Bei Fragen zum Schulbesuch kann Ihnen ggf. eine externe Beratung z. B. über die Jugendmigrationsdienste jugendmigrationsdienste.de helfen.
Aufnahmeverfahren von schulpflichtigen ukrainischen Kindern
Das sächsische Staatsministerium für Bildung und Kultes sieht eine Aufnahmeprüfung für Schulpflichtige-Personen vor. Der Antrag dafür kann Online ausgefüllt werden. Mehr dazu hier.
Міністерство освіти та культури землі Саксонія передбачає вступний іспит для осіб обов'язкового шкільного віку. Заявку на нього можна заповнити онлайн. Більше інформації тут.
Spendenaktion an die Ukraine
Viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule sind einem Aufruf unseres Schülerrates nachgekommen und haben fleißig Spenden für die Ukraine gesammelt. Diese wurden nach Polen transportiert und dort an bedürftige Geflüchtete verteilt.
Vielen Dank für euer Engagement und eure Spenden!