Entschuldigungsschreiben
Das Entschuldigungsschreiben ist innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung Ihres Kindes beim Klassenleiter vorzulegen. Nähere Bestimmungen hierzu finden Sie in der SächsGVBl. Nr. 1565.
Hier können Sie gewünschte Anträge oder Formulare direkt herunterladen.

Das Entschuldigungsschreiben ist innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung Ihres Kindes beim Klassenleiter vorzulegen. Nähere Bestimmungen hierzu finden Sie in der SächsGVBl. Nr. 1565.
In Sachsen besteht die Möglichkeit, für Schüler im Verkehrsverbund ein monatliches Abonnement für 15 € abzuschließen, das unbegrenzte Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums ermöglicht.
Wir empfehlen, dieses Angebot für Schüler/innen zu nutzen, die nicht direkt in der Freibeger Innenstadt wohnen.
Wir sind eine Ganztagsschule, die Schüler am Nachmittag in Ganztagsangeboten und Lernhilfen betreut. Bei ausdrücklichem Wunsch kann dieses Angebot kostenfrei in Anspruch genommen werden.
In dringenden Fällen ist es möglich, eine Freistellung zu beantragen. Sie müssen den Antrag gemäß der SächsGVBl. Nr. 1565 stellen. Der Antrag muss mind. 8 Tage vor Begin der geplanten Abwesenheit beim Klassenleiter abgegeben werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Realschul- oder Hauptschulbildungsgang ab der sechsten Klasse eine zweite Fremdsprache zu erlernen. In Sachsen ist dies für beide Bildungswege optional. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind eine neue Fremdsprache erlernt, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.